Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung sind zwei wichtige rechtliche Dokumente, die im Bereich Vorsorge eine große Rolle spielen. Aber was genau unterscheidet sie voneinander? Und warum sind sie so wichtig? In diesem Blogbeitrag erfahren Sie die Antworten auf diese Fragen.
Eine Patientenverfügung dient dazu, festzulegen, wie Sie medizinisch behandelt werden möchten und wie nicht. Sie gibt Richtlinien für den Umgang mit medizinischen Fragen, wenn Sie selbst nicht mehr dazu in der Lage sind, Ihren Willen auszudrücken. Die Patientenverfügung richtet sich an Behandlungsärzte, mögliche Pflegeeinrichtungen und auch an Ihre Angehörigen.
Mit der Vorsorgevollmacht hingegen übertragen Sie jemandem das Recht, in Ihrem Namen Entscheidungen zu treffen und Ihren Willen zu vertreten. Es handelt sich um eine Stellvertretungsregelung, bei der Sie einer Vertrauensperson die Rechtsmacht einräumen, für Sie zu handeln.
Diese beiden Dokumente sind besonders wichtig, um Ihre Liebsten und sich selbst abzusichern. Mit einer Vorsorgevollmacht geben Sie den Menschen, die Ihnen nahestehen, die Möglichkeit, Entscheidungen für Sie zu treffen. Ohne eine solche Vollmacht sind Angehörige nicht berechtigt, in Ihrem Namen zu handeln, wenn Sie handlungsunfähig sind.
Die Patientenverfügung hingegen sorgt dafür, dass Ihr Wille im medizinischen Bereich respektiert wird, wenn Sie diesen nicht mehr selbst äußern können. Sie stellen sicher, dass Ihre Vorstellungen und Bedürfnisse bezüglich medizinischer Behandlung berücksichtigt werden.
Die Vertrauensperson, die Sie in Ihrer Vorsorgevollmacht benennen, sollte eine Person sein, der Sie absolut vertrauen und die Ihren Willen unerschütterlich ausführt. Dies kann Ihr Ehepartner, Ihre Kinder oder auch Ihre Eltern sein. Wichtig ist, dass Sie sich sicher sein können, dass diese Person in Ihrem Sinne handelt und Ihre Interessen vertritt.
Es ist jedoch auch entscheidend, dass die Person im Zweifelsfall überhaupt handlungsfähig ist und Ihren Willen exekutieren kann. Hier sollte sorgfältig ausgewählt werden.
Ja, Sie können Ihre Entscheidungen in der Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung jederzeit frei widerrufen oder ändern. Es ist ratsam, das Dokument im Zentralregister der Bundesnotarkammer zu registrieren, um sicherzustellen, dass Ihre Vorgaben im Notfall auch beachtet werden.
Obwohl es im Internet viele Formulare gibt, ist es ratsam, bei der Erstellung der Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung rechtliche Hilfe eines Notars in Anspruch zu nehmen. Eine notarielle Beurkundung verleiht dem Dokument eine größere Beweiskraft und sichert somit Ihre Interessen besser ab. Zudem gibt es spezielle Formulare, die bei der Verfügun über Grundbesitz oder Gesellschaftsanteile notwendig sind.
Eine Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung sind wichtige Dokumente, um Ihre Vorsorge und Ihre Interessen abzusichern. Eine gute rechtliche Beratung und vor allem eine notarielle Beurkundung gewährleisten, dass Ihre Wünsche und Entscheidungen im Ernstfall beachtet werden. Sind Sie gut vorbereitet und können auf diese rechtlichen Instrumente zurückgreifen, bieten Sie Ihren Liebsten und sich selbst Sicherheit und Rechtssicherheit.
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