Die meisten Menschen erwerben in ihrem Leben nur ein oder zwei Mal eine Immobilie. Üblicherweise handelt es sich um die größten Ausgabe Ihres Lebens. Umso wichtiger ist es für Sie, dass Sie in jedem Stadium der
Kaufabwicklung abgesichert und orientiert sind. Dafür erhalten Sie bei uns eine schnelle und sichere Abwicklung sowie unsere engagierte Betreuung in jedem Stadium Ihres Projekts.
Grundstücksgeschäfte sind formgebundene Geschäfte. Die notarielle Beur-kundung ist unbedingt erforderlich. Der Notar dient hier als Mittler und Wah-rer der Interessen von Verkäufer und Käufer.
Der Notar besorgt sich zunächst einen Grundbuchauszug und stimmt mit Ihnen die wesentlichen Punkte des Vertrages ab. Danach erarbeitet er eine vertragliche Regelung zwischen Verkäufer und Käufer und überwacht des-sen Vollzug.
In jedem Stadium der Vertragsabwicklung stellt der Notar sicher, dass der Verkäufer nicht sein Eigentum verliert, ehe er den Kaufpreis nicht erhalten hat. Ebenso wenig muss der Käufer Zahlung leisten, sofern nicht sicherge-stellt ist, dass er auch Eigentümer wird.
Die Notarkosten richten sich nach dem Wert des veräußerten Grundbesitzes und sind im Gerichts- und Notarkostengesetz geregelt.
Zwischen den Generationen werden Grundstücke häufig unentgeltlich über-tragen. Die Elterngeneration behält sich ein Wohnungs- oder Nießbrauchs-recht vor, so dass sie die Immobilie weiter nutzen kann. Die Kinder werden bereits zu Lebzeiten der Eltern Eigentümer.
Für Ihre Anfrage klicken Sie auf die Schaltfläche "Anfrage 24/7 starten" von wo Sie wollen und wann Sie wollen.
Nach telefonischer Rücksprache zur Klärung von Fragen, erhalten Sie schnellstmöglich Ihren Vertragsentwurf per E-Mail.
Ihre Beurkundung führen wir einfach und flexibel in der Kanzlei in Solms oder bei Ihnen vor Ort innerhalb des Amtsgerichtbezirks Wetzlar durch.
Starten Sie Ihre Beurkundung 24/7 online oder nehmen Sie telefonisch oder per E-Mail Kontakt auf, wenn Sie Fragen haben.
Braunfelser Straße 49, 35606 Solms
Am Kurpark 13, 35619 Braunfels
SKS Scupin.Kolmer.Schieferstein PartGmbB Fachanwälte und Notare | Alle Rechte vorbehalten