Die meisten Menschen möchten nach ihrem Tod ihre Lieben abgesichert wissen und streben eine gerechte Verteilung ihrer Hinterlassenschaft an. Manchmal muss das Vermögen auch vor dem Zugriff eines Sozialhilfeträgers, Leistungsträgers oder Gläubigers geschützt werden.
Möglicherweise sind Ihre Erben minderjährig oder es droht der Zugriff eines geschiedenen Ehegatten. Für all das sieht das Erbrecht maßgeschneiderte Lösungen vor, die wir mit Ihnen zusammen erarbeiten können. Besonders spezialisiert hierfür ist Christian Kolmer als Fachanwalt für Erbrecht.
In den meisten Erbfällen ist zum Zugriff auf den Nachlass ein Erbschein erforderlich, nicht jedoch, wenn ein notarielles Testament vorhanden ist. Da die Kos ten ohnehin entstehen, ist es ungleich sinnvoller unter qualifizierter juristischer Beratung eine letztwillige Verfügung zu errichten. Allen anderen helfen wir gerne mit einem Erbscheinsantrag.
Ein Testament sollte errichtet werden, wenn einseitig der letzte Wille geregelt wird, entweder als Einzeltestament oder unter Ehegatten und Lebenspartnern als gemeinschaftliches Testament. Der Erbvertrag empfiehlt sich, wenn ein Austauschgeschäft zwischen Erblasser und Erben vorgenommen wird.
Wenn die überlebenden Angehörigen nicht mit Pflichtteilsforderungen von an deren Angehörigen belastet werden sollen, ist es möglich einen lebzeitigen Pflichtteilsverzicht zu vereinbaren und bereits Zahlung zu leisten.
Auch die lebzeitige Übertragung von Vermögenswerten, einmal um den Nachlass angemessen zu verteilen oder aus steuerlichen Gesichtspunkten kann Sinn ergeben. Sie sollten jedoch Ihr eigenes Versorgungsinteresse stets im Blick behalten.
Auch wenn kein Streit besteht, sind Nachlässe häufig auseinander zu setzen. Wenn Grundstücke im Nachlass sind, muss man hierfür zwingend zum Notar. Wir helfen Ihnen dabei, einen angemessenen Interessenausgleich untereinader zu finden, so dass Streitigkeiten und Ungerechtigkeiten vermieden werden.
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